Vor einigen Tagen verbrachte ich einen Tag am Landgericht Traunstein und schaute mir eine Gerichtsverhandlung an. Es war der zweite Verhandlungstag in einem Strafrechtsprozess zu einem Mordfall.
Eines kann ich bereits vorwegnehmen – es war sehr beeindruckend und super spannend.
Wie es dazu kam, dass ich mir eine Gerichtsverhandlung angeschaut habe
Wenn ich mir heute nochmals einen Traumberuf aussuchen könnte, dann wäre das wahrscheinlich Staatsanwältin. Dieser Beruf hat mich schon als Jugendliche fasziniert und ist für mich persönlich einer der ehrbarsten und anspruchsvollsten Berufe.
Mangels Abitur und Jurastudium ist dieser Traumberuf für mich längst abgehakt. Stattdessen hatte ich mich vor ein paar Jahren über das Schöffenamt informiert. Als Schöffe kann man sich ehrenamtlich und ohne juristische Ausbildung in der Justiz engagieren und kann sozusagen als Hobby-Richter zur Rechtsprechung beitragen. Natürlich ist das Schöffenamt auch mit einer großen Verantwortung und zeitlichen Verpflichtung verbunden. Als ich mich dafür interessiert hatte, war die Bewerbungsfrist für die aktuelle Amtsperiode bereits verstrichen, aber ich habe nach wie vor im Hinterkopf, dass ich mich irgendwann gerne als Schöffe engagieren möchte.
Wie genau eine Gerichtsverhandlung abläuft, wusste ich allerdings nicht im Detail. Ich hatte bisher meine Vorstellung davon hauptsächlich aus Filmen. Deshalb wollte ich mir mein eigenes Bild machen und mehr über die Abläufe bei einer Gerichtsverhandlung erfahren. Und um ehrlich zu sein, hatte ich auch die Inspiration durch meinen Mann, der sich vor ein paar Monaten spontan eine Verhandlung am Amtsgericht Rosenheim angesehen hatte.
Um dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen, recherchierte ich die anstehenden Gerichtsverhandlungen in den Pressemitteilungen des Landgerichts Traunstein. Auf der Agenda der nächsten Wochen standen unterschiedliche Straftaten wie Betrug, Mord, gefährliche Körperverletzung, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern, Drogendelikte und Kindesmissbrauch – also eine ganze Bandbreite an Abscheulichkeiten.
Ich entschied mich für einen Mordfall und nahm kurzerhand dafür einen Tag Urlaub.
Auf geht’s zum Landgericht Traunstein
Am Montagmorgen fuhr ich also nach Traunstein und passierte pünktlich, zehn Minuten vor Verhandlungsbeginn, die Sicherheitskontrolle des Landgerichts. Mein Vorwissen zu dem besagten Termin war gleich null – ich wusste nur, dass es sich um den zweiten von drei angesetzten Verhandlungstagen zu einem Mordfall handelt, ich kannte das Aktenzeichen, die Uhrzeit und die Nummer des Sitzungssaals. Allerdings war es vor dem genannten Sitzungssaal verdächtig ruhig. Zum Glück kam mir gleich ein Herr in Robe entgegen, den ich fragen konnte. Die Verhandlung wurde kurzfristig in einen anderen Saal in einem anderen Stockwerk verlegt.
Zum Gerichtssaal gab es zwei Eingänge – einen für die an der Verhandlung beteiligten Personen, wie Zeugen und Anwälte, und einen Eingang für Zuhörer wie mich. Im Saal hatten sich schon ein paar Menschen eingefunden: ein paar Personen in Robe – vermutlich Staatsanwältin und Verteidiger –, ein paar Polizisten und der Angeklagte. Im Zuschauerbereich saßen eine Dame von der Presse und noch zwei weitere Zuschauer. Kurz nach mir kamen auch schon die Richter und Schöffen und die Verhandlung ging los.
Bevor ich vom Prozess selbst erzähle, beschreibe ich euch die Organisation des Gerichtssaals. Ganz vorne, etwas erhöht auf der Richterbank, waren mittig der vorsitzende Richter, rechts und links daneben zwei weitere Richter und neben den Richtern saßen zwei Schöffen, alle jeweils in Roben bekleidet. Links an der Stirnseite der Richterbank saß die Gerichtsschreiberin. Sie protokollierte alles mit, händigte Unterlagen aus und rief die Zeugen herein. Auf der linken Seite des Raums befand sich die Anklagebank mit dem Angeklagten und einem bewachenden Polizisten, gegenüber war die Bank der Staatsanwältin. Dahinter und gegenüber der Richterbank befanden sich links der Strafverteidiger, mittig die Bank des Nebenklägers und auf der rechten Seite die Rechtsmedizinerin sowie eine Gutachterin. Durch eine Balustrade abgetrennt war der Zuschauerraum mit Plätzen für die Presse in der ersten Reihe und drei weiteren Reihen für andere interessierte Zuhörer.
Die Gerichtsverhandlung – der Vormittag
Los ging dieser Verhandlungstag mit der Zeugenbefragung der 16-jährigen Tochter der Ermordeten. Da ihr ein Aufeinandertreffen mit dem Mörder erspart werden sollte, fand diese Befragung per Video aus einem anderen Raum statt, welches auf einem Fernseher im Gerichtssaal übertragen wurde. In dieser Befragung ging es um einen Vorfall Ende November 2025, welcher eine Woche vor dem Mord stattgefunden hatte: Der Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt der Freund ihrer Mutter und kam an einem Nachmittag unangekündigt zu Besuch in die Wohnung des Opfers und ihrer Tochter. Die Tochter hatte zu dieser Zeit geschlafen und wurde durch einen lauten Streit in der Wohnung geweckt. Als sie aus ihrem Zimmer ging, um nachzusehen, was los war, sah sie, wie der Angeklagte ihre Mutter durch den Flur schubste und sie würgte. Die Tochter erzählte davon, wie sie den Angeklagten anschrie, dass er sie in Ruhe lassen solle und dass sie die Polizei rufen würde. Als er dann bemerkte, dass sie tatsächlich dabei war, die Polizei zu rufen, schlug er ihr das Telefon aus der Hand und schubste sie zu Boden. Als der Angeklagte mit einem Messer aus der Küche kam, bekam die Tochter Panik und rannte aus der Wohnung. Da sie keinen Schlüssel eingesteckt hatte, war sie nun aus der Wohnung ausgesperrt. Durch das Geschrei aufmerksam geworden, kamen nun auch einige andere Hausbewohner ins Treppenhaus, während die Mutter mit dem Angeklagten noch in der Wohnung war. Kurz darauf kam die Mutter aus der Wohnung, mit dem blutenden Angeklagten im Arm. Anscheinend hatte er versucht, sich selbst mit dem Messer die Pulsader aufzuschneiden.
Eine Woche später fragte ihre Mutter, ob sie mitkommen möchte, um mit den beiden Hunden Gassi zu gehen. Die Tochter wollte aber wegen Bauchschmerzen zu Hause bleiben. Die Mutter ging daraufhin alleine mit den Hunden spazieren und kam nicht mehr zurück.
Oh mein Gott – wie fürchterlich! Von dem Mädchen zu hören, was der Angeklagte ihr angetan hatte, und zu wissen, dass die Mutter eine Woche nach diesem schrecklichen Vorfall getötet wurde, war einfach unfassbar.
Der Angeklagte schaute während der ganzen Zeit völlig regungslos ins Leere.
Nach ein paar Rückfragen von der Staatsanwältin und den Richtern war die Befragung der Tochter nach etwa einer halben Stunde beendet. Weiter ging es mit der Zeugenbefragung des ehemaligen Chefs des Angeklagten, welcher über das Verhältnis des Angeklagten und einer Kollegin berichtete. Anscheinend hatten die beiden eine kürzere Beziehung und danach hatte er sie aufgrund von Eifersucht wie ein Stalker massiv bedrängt und unter Druck gesetzt, sodass die Kollegin über Monate hinweg wegen psychischer Probleme arbeitsunfähig war.
Als nächster Zeuge wurde ein früherer Arbeitskollege des Angeklagten aufgerufen. Er hatte den Angeklagten am Tag des Mordes aus einer psychiatrischen Klinik abgeholt und nach Hause gefahren. Diese Befragung war sehr skurril. Auf fast jede Frage des Richters antwortete er mit „daran kann ich mich nicht erinnern“. Einerseits erzählte er, dass er ihn als Freundschaftsdienst abgeholt hatte – weil es für ihn selbstverständlich ist zu helfen, wenn ein Freund Hilfe braucht. Andererseits meinte er, dass er ihn nur flüchtig als früheren Arbeitskollegen kannte. Worüber sie während der Fahrt gesprochen hatten, konnte er sich angeblich nicht mehr erinnern. Schließlich merke er sich Gespräche grundsätzlich nie. Ob er den Angeklagten direkt nach Hause gefahren hatte oder ob sie irgendwelche Zwischenstopps gemacht hatten und sich mit anderen Personen getroffen hätten, daran könne er sich nicht erinnern.
Der sichtlich genervte Richter fand am Ende deutliche Worte. Falls es nochmals vorkommen sollte, dass er als Zeuge vor Gericht geladen wird, dann solle er sich besser ein Attest über Demenz ausstellen lassen; ansonsten könnte ein Richter schlussfolgern, dass er vor Gericht die Unwahrheit sagen könnte.
Worum es bei diesem Prozess ging
So langsam formte sich für mich ein Gesamtbild über diesen Fall. An dieser Stelle fasse ich zusammen, worum es bei diesem Prozess ging:
Der 47 Jahre alte Angeklagte und das 50-jährige Opfer waren etwa drei Monate lang ein Paar. Die Beziehung war recht harmonisch, der Angeklagte verstand sich gut mit der Tochter seiner neuen Freundin und er legte sich wohl richtig ins Zeug – er war liebevoll und machte den beiden nette Geschenke. Aber er war auch extrem eifersüchtig und kam überhaupt nicht damit klar, dass sie noch Kontakt zu ihrem Ex-Mann und Vater ihrer Tochter hatte. Diese rasende Eifersucht war wohl auch der Grund für den Streit in der Wohnung, von dem die Tochter berichtet hatte.
Nach diesem Vorfall hatte die Ermordete die Beziehung sofort beendet. Der Angeklagte sollte wegen des versuchten Suizids am Folgetag in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Am Tag nach dem besagten Vorfall bemerkte die Frau, dass an ihrem Wagen die Autoreifen aufgestochen waren. Sie meldete dies der Polizei und dass sie ihren Ex-Freund in Verdacht hätte. Am selben Tag wurde der Angeklagte von der Polizei zum Selbstschutz in die Klinik gebracht, wo er eine Woche behandelt wurde. Nach einer Woche wurde er aus der Klinik entlassen und von einem Bekannten nach Hause gefahren. Am selben Abend zerstach er erneut die Autoreifen seiner Ex-Freundin.
Kurz darauf sah er sie beim Gassigehen und tötete sie mit einigen Messerstichen mitten auf einem belebten Platz. Einige Passanten versuchten, sie wiederzubeleben, während der Mörder flüchtete. Die Frau verstarb noch bevor die Rettungskräfte eintrafen.
Der Täter konnte noch in derselben Nacht verhaftet werden.
Das war wirklich heftig. Ich schaue seit Jahrzehnten jede Folge Aktenzeichen XY ungelöst und höre ständig True-Crime-Podcasts – was Berichte über Mordfälle angeht, bin ich also einiges gewohnt. Aber diese Tat fand ich schon besonders grauenvoll. Die Berichte der Zeugen mit deren Emotionen aus erster Hand zu erleben und dabei das Gesicht des Täters zu beobachten – das war sogar für mich absolut krass.
Als nächste Zeugin kam die beste Freundin des Opfers. Sie berichtete darüber, was ihre Freundin ihr nach dem Vorfall in der Wohnung erzählt hatte und was sie über die Beziehung wusste. Sie telefonierte fast täglich mit der Ermordeten und konnte daher über die Schilderungen des Vorfalls berichten und dass sie danach Angst gehabt hätte, alleine die Wohnung zu verlassen und ihm nochmals zu begegnen.
Nach der Zeugenbefragung wurden zahlreiche Chatverläufe zwischen dem Angeklagten und der Ermordeten sowie mit der Tochter am Bildschirm gezeigt und vorgelesen. In den Nachrichten ging es hauptsächlich um Eifersüchteleien. Aufgrund der großen Menge an Chatnachrichten entschied der Richter, dass die Chatverläufe von den Richtern und Schöffen im Nachgang zu Hause gelesen werden sollten.
Was danach folgte, ist mir ganz besonders im Gedächtnis geblieben: Zwei der Richter trugen, wie in einem Hörspiel, den Notruf zum Auffinden des Opfers durch Passanten vor. Ein Richter sprach den Passanten, ein anderer Richter sprach die Einsatzzentrale nach. Das Gespräch spiegelte das Auffinden der tödlich verletzten Frau wieder, die mit zahlreichen Messerstichen verwundet in einer Blutlache lag. Es wurde beschrieben, was die Passanten sahen, wie sie durch die Einsatzzentrale zur Durchführung von Wiederbelebungsversuchen angewiesen wurden, und endete mit dem Eintreffen der Rettungskräfte am Tatort.
Und wieder starrte der Angeklagte während der gesamten Zeit regungslos ins Leere.
Mittagspause in Traunstein
Um kurz nach 12 Uhr wurde die Verhandlung für die Mittagspause unterbrochen. Nach diesen schrecklichen Schilderungen war ich froh um eine kleine Verschnaufpause und um meine Gedanken etwas sortieren zu können.
Ich nutzte die Zeit für einen kleinen Spaziergang durch Traunstein und für einen Geocache. Zum Mittagessen hatte ich mir ein kleines japanisches Ramen-Restaurant ausgesucht, wo ich mir eine leckere Nudelsuppe schmecken ließ. Die verbleibende Zeit nutzte ich zum Telefonieren und spazierte wieder zurück zum Gerichtsgebäude.
Um 13:30 Uhr ging die Verhandlung weiter. Ich passierte also wieder pünktlich die Sicherheitskontrolle und suchte mir wieder einen Platz im Zuschauerraum. Mittlerweile waren ein paar weitere Zuschauer dazugekommen und auch die Freundin des Opfers, die vormittags als Zeugin ausgesagt hatte, war als Zuschauerin geblieben.
Der Nachmittag im Gerichtssaal
Am Nachmittag wurden einige Polizistinnen und Polizisten als Zeugen befragt. Da war der Polizist, welcher am Tag des Vorfalls zugegen war und am Folgetag den Angeklagten zur psychiatrischen Klinik gefahren hatte. In dieser Befragung ging es hauptsächlich um die Frage, ob der Täter einen alkoholisierten oder berauschten Eindruck gemacht hatte und ob bei der Abholung in der Wohnung des Täters auffällig viele Alkoholflaschen oder Drogen ersichtlich waren.
Anschließend wurde die im Mordfall ermittelnde Kommissarin befragt. Diese Befragung war besonders spannend und sehr aufschlussreich, um nachzuvollziehen, was bei der Tat vorgefallen war. Sie berichtete darüber, wie die Kommissare anhand der Blutspuren vom Tatort zum nahegelegenen Fluss nachvollziehen konnten, wo der Täter die Tatwaffe vermutlich in den Inn geworfen hatte. Und tatsächlich konnte das Messer von Tauchern mit Magneten dort aus dem Wasser gefischt werden. Die Kommissarin berichtete über das Verhalten des Täters bei der Verhaftung und über die späteren Ermittlungen. Über die übermäßige Gewalt, mit der er die Autoreifen des Opfers zerstach, und die Unmengen an Blut, welche am Tatort vorzufinden waren. Von der Richterbank kamen wieder Rückfragen, ob der Täter sichtlich betrunken war oder Anzeichen von Drogenkonsum machte.
Seitens der Verteidigung kamen bisher keinerlei Rückfragen und es wurde nie infrage gestellt, ob der Angeklagte die Tat begangen hatte oder nicht. Da ich die Hintergründe zu diesem Fall bisher nicht kannte, reimte ich mir somit zusammen, dass es in der Verhandlung um die Frage der Schwere der Tat oder um die Klärung der Zurechnungsfähigkeit gehen musste.
Es wurden noch zwei weitere Kommissare befragt, die in der Tatnacht bei der Verhaftung zugegen waren.
Im Anschluss wurden die Videoaufnahmen aus dem Parkhaus gezeigt. Hier war von mehreren Kameras aus verschiedenen Perspektiven aufgezeichnet, wie der Täter in die Tiefgarage fuhr und aus seinem Auto ausstieg. Anhand des bandagierten Arms, seiner Statur, seines Gangs und den leicht unscharfen Bildern seines Gesichts war der Angeklagte deutlich zu erkennen. Die Videoaufnahmen zeigten, wie er durch das Parkhaus gezielt zu einem Auto ging und dort jeweils mit einem kraftvollen Stoß zwei Reifen zerstach.
Jetzt war klar, was die Kommissarin hinsichtlich der Brutalität beim Zerstechen der Reifen meinte.
Als letzte Zeugin für diesen Tag wurde die Gerichtsmedizinerin befragt, welche den Täter nach der Verhaftung untersucht hatte. Hierbei ging es vor allem um die Berechnung des Alkoholpegels zum Tatzeitpunkt und darum, ob Drogen im Blut nachgewiesen werden konnten. Da unbekannt war, ob der Täter vor oder nach der Tat getrunken hatte, beliefen sich die Berechnungen in einem Rahmen von 1,2 bis 2,1 Promille.
Hier kam zur Sprache, dass der Angeklagte normalerweise mehrmals pro Woche Kokain und Marihuana konsumierte. Drogen konnten im Blut aber nicht nachgewiesen werden. Vermutlich, weil er während des stationären Aufenthalts in der Klinik keine Möglichkeit zum Drogenkonsum hatte.
Mein Eindruck vom Tag
Da ich am späten Nachmittag noch einen Arzttermin hatte, konnte ich mir die Befragung der Rechtsmedizinerin nicht mehr zu Ende anhören. Um kurz nach halb vier war für mich der Tag am Landgericht zu Ende und ich fuhr mit gemischten Gefühlen nach Hause. Ich war schockiert von dieser brutalen und furchtbaren Tat, aber im Gegenzug auch fasziniert von diesem spannenden Fall wie bei einem Krimi – nur leider im echten Leben. Ich war beeindruckt von den Richtern, wie sie immer völlig sachlich und neutral blieben, und auch davon, wie menschlich sie bei den Zeugenbefragungen – vor allem bei der Befragung der Tochter – waren.
Am nächsten Tag ging die Verhandlung weiter und ich war natürlich gespannt, wie das Urteil lauten würde. Am Abend konnte ich einen Presseartikel finden, in dem das Urteil verkündet wurde: Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Revision an.
Mein persönliches Fazit
Für mich war der Tag am Landgericht eine wertvolle Erfahrung. Ich durfte live mitbekommen, wie gut und professionell unser Rechtssystem funktioniert. Die Zeugenbefragungen waren völlig sachlich und es wurde immer klargestellt, an welchen Stellen es sich um Tatsachen oder um Vermutungen oder Schlussfolgerungen handelt. Am Ende ging es darum, zur Wahrheit und zu einem gerechten Urteil zu gelangen.
Natürlich ist dieses System mit einem erheblichen Aufwand verbunden, den es aus meiner Sicht zu wahren lohnt. Ich bin dankbar dafür, dass unser demokratischer Rechtsstaat so gut funktioniert. Ein funktionierendes Rechtssystem ist für mich keine Selbstverständlichkeit.
Nach diesem Tag sehe ich viel stärker die Menschen dahinter: die Richter und Schöffen, die Polizisten und Staatsanwälte, die Verteidiger und natürlich auch die Zeugen und Angehörigen.
Wie schon gesagt – besonders beeindruckt haben mich die Richter. Davon, mit welchem Feingefühl sie durch die Gesetzeslage steuern. Auf mich wirkten sie immer neutral und haben jeden – auch den Angeklagten – respektvoll und menschlich behandelt.
Und ich habe großen Respekt vor allen Juristen, Schöffen, Polizisten und Kommissaren. Sie sind ständig mit Gewalt, furchtbaren Straftaten und traurigen Schicksalen konfrontiert. Ich stelle es mir schwierig vor, einen sachlichen Umgang zu finden, ohne sich persönlich damit zu belasten. Ich frage mich, wie sie es schaffen, sich emotional abzugrenzen und dabei nicht menschlich komplett abzustumpfen.
Und sehe auch die Zeugen und Angehörigen, die im Rahmen des Prozesses die Taten erneut durchleben und trotzdem sachlich und fair bleiben müssen.
Alle tragen auf ihre Weise dazu bei, dass am Ende eine möglichst faire und fundierte Entscheidung getroffen werden kann.
Für mich persönlich nehme ich aus dieser Erfahrung mit, dass ich jetzt ein noch größerer Fan unserer Justiz bin. Ob ich mich tatsächlich auf ein Schöffenamt für die nächste Amtsperiode bewerbe – das muss ich mir noch gründlich überlegen. Einerseits bin ich davon überzeugt, dass ich die richtige Haltung und ein gutes Urteilsvermögen mitbringen würde. Andererseits habe ich aber auch großen Respekt vor der emotionalen Belastung, die der Umgang mit solchen Fällen mit sich bringt.
In jedem Fall war der Tag für mich sehr lehrreich und spannend. Und bestimmt werde ich mir bei Gelegenheit wieder eine Gerichtsverhandlung ansehen.
